AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Druck und Werte GmbH | Medienproduktion

Die Druck und Werte GmbH ist alleiniger Vertragspartner bei der Abwicklung der Aufträge.

§1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die Druck und Werte GmbH erbringt alle Dienstleistungen auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Auftragnehmerin entgegenstehenden oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Die Druck und Werte GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Änderung tritt in Kraft, wenn sie auf der Internetseite bekanntgegeben worden ist.

§2 Angebot – Preise
1. Die im Angebot der Auftragnehmerin genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 4 Wochen nach Zugang des Angebots beim Auftraggeber.
2. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
3. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch erneute Probedrucke (Proofs), die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Anfragen, Beratungsdienstleistungen, Entwürfe, Muster, Probedrucke/Proofs, Änderung angelieferter und/oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst wurden, sind vom Auftraggeber zu bezahlen, auch dann, wenn der zugrundeliegende Auftrag nicht erteilt wird.

§3 Lieferung der Druckdaten
1. Werden die Druckdaten nicht zu dem vorgesehenen Termin einwandfrei und druckfertig angeliefert, ist die Druck und Werte GmbH nicht verpflichtet, den bestätigten Liefertermin und den vereinbarten Preis für die Druckobjekte zu garantieren. Sollten Mehrkosten oder Verzögerungen durch nicht korrekte Anlieferung der Druckdaten entstehen, gehen die daraus resultierenden Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird unverzüglich über die anfallenden Kosten informiert.

§4 Vertragsabbruch
1. Die Druck und Werte GmbH behält sich das Recht vor, Druckaufträge wegen ihres gesetzeswidrigen Inhalts nicht auszuführen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt des Druckerzeugnisses gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt.

§5 Zahlung, Abschlagszahlung
1. Die Druck und Werte GmbH stellt mit Lieferung der Druckerzeugnisse eine Rechnung an den Auftraggeber. Die Rechnungsstellung erfolgt zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft ausgestellt.
2. Soll die Rechnung auf Wunsch des Auftraggebers einem Dritten gelegt werden, so gilt der Auftraggeber weiterhin als Vertragspartner der Druck und Werte GmbH und wird in Anspruch genommen, wenn der Dritte mit der Zahlung in Verzug gerät.
3. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage, sofern nicht anders vereinbart.
4. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
5. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann die Druck und Werte GmbH Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der Druck und Werte GmbH auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
6. Zahlt der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.

§6 Lieferung der Druckobjekte
1. Die Lieferung der Druckobjekte erfolgt an den Auftraggeber oder an die im Auftrag angegebenen und vom Auftraggeber genannten Lieferadressen.
2. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an das den Transport durchführende Unternehmen übergeben worden ist.
3. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der Druck und Werte GmbH ausdrücklich bestätigt werden.
4. Verzögert die Druck und Werte GmbH die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung von der Druck und Werte GmbH zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
5. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb der Druck und Werte GmbH als auch in dem eines Zulieferers – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, andernfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung der Druck und Werte GmbH ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§7 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt das Eigentum der Druck und Werte GmbH bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der Druck und Werte GmbH gegenüber dem Auftraggeber.

§8 Beanstandungen – Gewährleistungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Empfang der Belegexemplare schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist die Druck und Werte GmbH zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt die Druck und Werte GmbH dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüberhinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Druck und Werte GmbH nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

§9 Haftung
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden, bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Druck und Werte GmbH; insoweit haftet sie nur für den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, – im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der Nutzer, – bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware, – bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
3. Insbesondere übernimmt die Druck und Werte GmbH keine Haftung dafür, dass die zur Verfügung gestellten Internetseiten jederzeit erreichbar und fehlerfrei sind. Dies gilt besonders, soweit der Zugriff auf das Angebot der Druck und Werte GmbH aufgrund von Störungen beeinträchtigt oder aufgehoben ist, deren Ursachen außerhalb des Einflussbereiches der Druck und Werte GmbH liegen.

§10 Verjährung
1. Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (§ 8 und 9) verjähren mit Ausnahme der unter § 9 Abs. 2. genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit die Druck und Werte GmbH arglistig gehandelt hat.

§11 Handelsbrauch
1. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

§12 Archivierung
1. Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von der Druck und Werte GmbH nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seiner Erfüllungsgehilfen archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu erledigen.

§13 Gewerbliche Schutzrechte -Urheberrecht
1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat der Druck und Werte GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

§14 Rechtswahl – Gerichtsstand – Wirksamkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand sind für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse der Sitz der Druck und Werte GmbH, Leipzig.
3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Bei einer unwirksamen Bestimmung findet eine solche Bestimmung Anwendung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine etwaige Regelungslücke.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Druck und Werte GmbH | Campus und Consulting

Das Angebot der Nutzung von Druck und Werte Campus Seminaren, Workshops und Schulungen steht jeder volljährigen Person und jedem Unternehmen zu. Der Teilnehmer schließt bei der Buchung eines Seminars, eines Workshops oder einer Schulung einen Vertrag mit der Druck und Werte GmbH, Peterssteinweg 17, 04107 Leipzig, im Folgenden Druck und Werte genannt, ab.

§1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Allen Leistungen im Rahmen der Seminare, Workshops und Schulungen von Druck und Werte liegen diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare, Workshops und Schulungen“ zugrunde. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers sind nur wirksam, wenn sie von Druck und Werte schriftlich bestätigt wurden. Das Gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Druck und Werte.
2. Der Druck und Wert Campus behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Änderung tritt in Kraft, wenn sie auf der Internetseite bekanntgegeben worden ist.

§2 Anmeldungen, Vertragsabschluss und Datenspeicherung
1. Teilnehmer können sich schriftlich per E-Mail oder über das im Internet zur Verfügung gestellte Formular anmelden. Nach Zusendung des Formulars erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses).
2. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese AGB und sonstigen Teilnahmebedingungen von Druck und Werte an.
3. Da die Teilnehmerzahl für die Seminare begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sofern möglich, bietet Druck und Werte unberücksichtigten Anmeldungen einen Folgetermin.
4. Der Teilnehmer erteilt mit seiner Anmeldung die ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der Druck und Werte im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.
5. Der Teilnehmer ist weiterhin damit einverstanden, dass Druck und Werte die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke innerhalb von Druck und Werte verwendet. Die Daten des Teilnehmers werden nur für interne Zwecke elektronisch gespeichert und ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

§3 Entgelte
1. Die Entgelte für die Seminare, Workshops und Schulungen richten sich nach den auf dem Angebot ausgewiesenen Preisen.
2. Die Entgelte für den Besuch der Seminare, Workshops und Schulungen sind, soweit nicht abweichend kommuniziert, in Euro zzgl. der ausgewiesenen MwSt. zu entrichten und 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
3. Eine nur zeitweise Teilnahme an den Seminaren berechtigt nicht zu einer Minderung des Seminarentgeltes.
4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist Druck und Werte berechtigt, Verzugszinsen gem. den §§ 286, 288 BGB in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins p.a. aus dem jeweils offen stehenden Betrag zu berechnen.

§4 Leistungen
Der Umfang der Leistungen sowie Ort und zeitliche Lage der Programmveranstaltungen und Seminare ergibt sich (vorbehaltlich § 5 und § 8) aus der im Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Programminformation.

§5 Änderung des Leistungsprogramms – Rücktritt von Druck und Werte
1. Druck und Werte ist berechtigt, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl, unvorhergesehenem Ausfall von Dozenten oder im Falle höherer Gewalt, von Programmen, Seminaren oder Teilen davon zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, soweit weder ein Ersatztermin noch eine Ersatzteilnahme vereinbart werden kann. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
2. Das gilt nicht bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von Druck und Werte.
3. Im Übrigen kann Druck und Werte Inhalt, Ablauf und Dozenten unter Wahrung des Gesamtkonzeptes und Charakters ändern. Eine solche Änderung berechtigt weder zu einem Rücktritt noch zu einer Herabsetzung der Programm- oder Seminarpreise.

§6 Rücktritt des Teilnehmers – Storno
1. Ein Rücktritt kann per Brief oder per Mail an campus@druckundwerte.de vorgenommen werden. Er muss jedoch zwingend schriftlich erfolgen und wird schriftlich bestätigt. Mündliche Stornierungen sind unwirksam.
2. Bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor Programmbeginn fallen 50 % der Seminargebühr zzgl. möglicher Bearbeitungs- und Stornogebühren an.
3. Bei späterer Abmeldung, Nichtantritt, nur teilweiser Teilnahme oder Abbruch der Teilnahme fällt die volle Seminargebühr zzgl. möglicher Bearbeitungs- und Stornogebühren an.
4. Im Fall des Rücktritts vor Programmbeginn ist die Benennung eines Ersatzteilnehmers in Absprache mit Druck und Werte möglich, soweit die Ersatzperson die ggf. in der Programmausschreibung der Bildungsmaßnahme vorausgesetzte Qualifikation besitzt und Druck und Werte dem zustimmt. Der Ersatzteilnehmer tritt in diesem Fall in den Vertrag ein.
5. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§7 Copyright
Alle Rechte des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder von Teilen daraus behält sich Druck und Werte vor. Kein Teil der Unterlagen darf – auch nicht auszugsweise – ohne die schriftliche Genehmigung durch Druck und Werte in irgendeiner Form reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

§8 Veranstaltungsorte
Die Seminare, Workshops und Schulungen finden, soweit nicht abweichend angegeben, in ausgesuchten Hotels und Veranstaltungsorten statt. Sind diese nicht von vornherein festgelegt, werden die konkreten Adressen den Teilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben.

§9 Haftung
1. Druck und Werte haftet nicht für den Schulungserfolg und nicht für Schäden, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen können. Eine Haftung von Druck und Werte auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
2. Dieser und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder sonstigen Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch Druck und Werte oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Druck und Werte beruhen. Die Haftungsausschlüsse gelten auch nicht für die Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen nicht auf von Druck und Werte zur Verfügung gestellten Rechnern aufgespielt werden, es sein denn, dieses ist ausdrücklich mit Druck und Werte schriftlich vereinbart. Sollte durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält Druck und Werte sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

§10 Rechtswahl – Gerichtsstand – Wirksamkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist der Sitz von Druck und Werte, Leipzig.
3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Bei einer unwirksamen Bestimmung findet eine solche Bestimmung Anwendung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine etwaige Regelungslücke.